Risikomanagement
Mit einem breit abgestützten Review überprüfte die Geschäftsleitung im Jahr 2025 das unternehmensweite Risikomanagement und die dazugehörende Risikopolitik sowie den Risikomanagementprozess. Im Rahmen dieser Überprüfung wurden alle bestehenden Unternehmensrisiken analysiert und neu bewertet. Im Anschluss an die Risikobewertung unterzog die Geschäftsleitung sämtliche Massnahmen einer genauen Prüfung und passte diese bei Bedarf an. Als Resultat wurde das bestehende Risikomanagementsystem umfassend aktualisiert und auf die veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Das überarbeitete Risikomanagement bietet dem ESB als Unternehmung Sicherheit gegen wesentliche Finanz- und Reputationsverluste.
Der Verwaltungsrat genehmigte an seiner Sitzung im November 2025 die überarbeitete Risikopolitik sowie den Risikomanagementprozess 2025 und nahm die Risikomanagement Resultate 2025 zustimmend zur Kenntnis.
Compliance
Die Hauptaufgaben bei der Compliance lagen im Jahr 2025 in der Einhaltung der Datenschutzgesetzgebung, dem Regulatory Monitoring, der Einhaltung der Vorgaben des öffentlichen Beschaffungsrechts und der Überarbeitung der Allgemeinen Bedingungen für den Anschluss und die Nutzung der Verteilnetze sowie die Lieferung von Gas, Elektrizität und Wasser.
Der ESB ist von gesetzlichen und regulatorischen Entwicklungen auf unterschiedlichen Ebenen betroffen. Die Geschäftsleitung erarbeitete einen Prozess für das Regulatory Monitoring. Dieser Prozess erlaubt es dem ESB, die wichtigsten regulatorischen Veränderungen zeitgerecht und strukturiert zu steuern.
Der ESB untersteht als Gemeindeunternehmen der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB). Aus diesem Grund wird in allen Anträgen an die Geschäftsleitung der Compliance Check durchgeführt und dabei überprüft, ob die beschaffungsrechtlichen Vorgaben betroffen und eingehalten wurden. Im Jahr 2025 wurden zudem alle Personen im ESB geschult, welche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit dem Beschaffungsrecht in Berührung gelangen. Ziel dieser Schulung ist es, die notwendigen Grundlagen des Beschaffungsrechts zu vermitteln und aufzufrischen.
Der Verwaltungsrat nahm an der Sitzung im November 2025 den Compliance-Bericht 2025 zur Kenntnis.